Jagd und Schalldämpfer ?

In vielen Ländern ist die Verwendung von Waffen mit Schalldämpfer auf der Jagd mittlerweile unter bestimmten Umständen erlaubt – nicht so in der Schweiz…

Warum?

Die Jagd ist eine Berufung oder ein Hobby – man kann es sehen wie man will – das mit Schusswaffen und schlussendlich auch mit dem Knall des Schusses zu tun hat. Soweit ist man sich wohl einig.
Ob die Jagd nötig ist oder ob sie sogar sinnvoll ist – nun ja, hier gehen die Meinungen weit auseinander. Dass sie aus meiner Sicht nötig und sinnvoll ist möchte ich hier nicht weiter betonen…

In einigen Ländern, darunter sind Frankreich, einige deutsche Bundesländer und Österreich (für Berufsjäger aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen, um die europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen ), wurde nun der Einsatz von Schalldämpfern freigegeben.

In der Schweiz sind wir weiter denn je davon entfernt diesem Trend zu folgen…

Was bewirkt der Schalldämpfer?

Der Knall der bei der Schussabgabe hörbar ist, wird durch die explosionsartige Expansion der Gase erzeugt, die beim Verbrennen des Pulvers in der Patrone entstehen.

Einen Schalldämpfer kann man sich vorstellen, wie einen Puffer für diese Gase. Die Gase werden in einem ‘Behälter’ aufgefangen und ihre Expansionsgeschwindigkeit wird vermindert, die Gase entweichen langsamer.
Den Knall den die Kugel beim Durchbrechen der Schallmauer (330 m/s) erzeugt, wird von einem Schalldämpfer nicht gemindert.

Jagd Schalldämpfer
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Ein Schalldämpfer im Querschnitt

Ein Schalldämpfer ist somit nicht in der Lage, ein Schussgeräusch ganz zu schlucken, das Geräusch wird aber auf ein vertretbares Mass reduziert.

Jagd und Schalldämpfer ?
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Man kann den Knall eines Gewehres mit dem Geräusch eines startenden Kampfjets vergleichen.
Mit eine Schalldämpfer klingt es wie eine S-Bahn die vorbeifährt.

Was sagt der Gesundheitsschutz?

Die SUVA hat auf Initiative von Dr. Stephan Schneider Mitte April 2018 einen offiziellen Schalldämpfer-Test durchgeführt.

Grundsätzlich wird das Gehör durch die Schallenergie eines Knalles gefährdet, gemessen wird diese mittels Schallexpositionspegel LAE (Schalldruckpegel). Dabei liegt der maximale Expositions-Grenzwert für einen Impulsschall bei einem LAE von 120 dB(A). Das bedeutet, dass jeder Impulsschall ober-halb dieses Grenzwerts als gesundheitsschädigend betrachtet werden muss.

Im SUVA-Test wurde nun abgeklärt, ob fünf verschiedene Schalldämpfer die nötige Reduktion des Schalldruckpegels erzielen. Diese Schalldämpfer wurden nach Jagdtauglichkeit ausgewählt.

Im Ergebnis zeigte sich, dass sämtliche der fünf geprüften Schalldämpfer den Schallexpositionspegel LAE am Ohr des Schützen um 16 bis 25 dB(A) senkten. Die gemessenen Werte lagen dabei zwischen 100 und 109 dB(A) LAE. Vergleichbar sind diese Schallenergiewerte mit einem starken Händeklatschen in einer Distanz von 20 cm zum Ohr oder mit einem lauten Schrei.

Dies bedeutet, dass die Gehörbelastung durch die getesteten Schalldämpfer auf Werte gesenkt wurde, die nicht mehr gesundheitsschädigend sind, sowohl für den Jäger als auch für allfällige Begleitpersonen, die sich in unmittelbarer Nähe des Jägers auf-halten und – gemäss dem aktuellen Kenntnisstand – auch für Jagdhunde in der Nähe des Jägers. Der zusätzliche Einsatz eines Gehörschutzes erscheint somit nicht mehr zwingend nötig.

Hier der Artikel aus Schweizer Jäger :

Quelle: Schweizer Jäger, 06/18

Pro Argumente (Schweiz)

Die pro Argumente sind eine Jäger wohl besser zu vermitteln wie einem nicht Jäger…

Primär sind es Argumente die den Gesundheitsschutz anbelangen. Mensch und Tier, Jäger und Wild aber auch Jäger und Jagdhunde reagieren naturgemäss schlecht auf solch laute Geräusche.
Der Mensch kann sich mit einem Gehörschutz aus der Affäre ziehen – hier gibt es nach heutigem Stand der Technik sehr gute Lösungen.

Der treue Begleiter des Jägers, der Jagdhund hat hier eindeutig die schlechteren Karten.
Nebst dem das sein Gehör eh zig-Mal empfindlicher ist, er hat auch keine Chance auf einen aktiven Schutz vor Lärm.

Nebst diesen eher den jagenden betreffenden Argumenten ist aus Sicht des Wildes folgendes zu berücksichtigen: das der Schuss im Wald das Wild beunruhigt ist seit längerem bekannt, somit kann man sagen, dass aus Sicht der Weidgerechtigkeit das Jagen mit Schalldämpfer das Wild schont.

Anwohner von Schiessplätzen

Ich spekuliere hier mal…

Die Anwohner eines Schiessplatzes wie jener den ich besuche (Jagdschiessstand Edleten in Lausen) würden sich sicherlich nicht gross darüber beschweren, wenn auf dem Schiessplatz nur noch mit Schalldämpfer geschossen würde!?

…aber wie gesagt, reine Spekulation 🙂

Position von Jagd Schweiz (2018)

Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen

04.04.2018

In letzter Zeit haben Frankreich und mehrere Bundesländer in Deutschland den Einsatz von Schalldämpfern entweder gegen Gesuch oder generell freigegeben. In den Österreichischen Bundesforsten ist der Einsatz von Schalldämpfern arbeitsschutzrechtlich geboten, um die europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Als fachliche Argumente werden insbesondere die Lärmreduktion, aber auch die Minderung des Rückstosses und des Mündungsfeuers angeführt. In der Schweiz wird das Verbot noch heute hauptsächlich mit dem Kampf gegen die Wilderei begründet. Unerlaubtes Jagen kann mit diesem Verbot aber weder verhindert noch eingedämmt werden. Der Einsatz von Schalldämpfern wird insbesondere mit der Lärmreduktion, aber auch der Minderung des Rückstosses und des Mündungsfeuers begründet. Dies sind gute Gründe, den Einsatz von Schalldämpfern auch in der Schweiz zu erlauben. Die damit erreichte Reduktion der Lärmbelastung ist für den Schützen, den mitgeführten Jagdhund und die im Jagdumfeld wohnhafte Bevölkerung nur von Vorteil. Für unsere Jagdhunde hat deren Verwendung auch aus tierschutzgründen Vorteile und die Beunruhigung des Wildes wird reduziert.

Position JagdSchweiz
JagdSchweiz verlangt, dass der Einsatz von Schalldämpfern auf Jagdwaffen frei gegeben wird und beantragt in der Jagdverordnung Art. 2, Abs. 1, lit.1, Punkt 4 «die mit einem integrierten oder aufsetzbaren Schalldämpfer ausgerüstet sind;» ersatzlos zu streichen. Als Eventualantrag wäre eine klare Kompetenzerteilung an die Kantone für deren Bewilligung in die JSV aufzunehmen.

Zofingen, 29.03.2018

Der Vorstand

https://www.jagdschweiz.ch/jagdpolitik/stellungnahmen/showData/einsatz-von-schalldaempfern-fuer-jagdwaffen

Contra Argumente (Schweiz)

Jagdwesen

Die gängige Begründung gegen den Einsatz von Schalldämpfern liegt im Bereich der Wilderei. Es wird davon ausgegangen, dass Wilderei einfacher und ungefährlicher möglich ist, wenn nicht die ganze Umgebung durch den Schussknall aufgeschreckt wird.

Unerlaubtes Jagen kann mit diesem Verbot jedoch nur wenig bis gar nicht verhindert werden.

Sicherheit/Justiz

Ein politischer Vorstoss vom 17.03.2017 – eingereicht von Jean-Luc Addor (SVP) sollte das aktuell gültige Verbot von Schalldämpfern beenden.

Hier der Text der parlamentarischen Initiative

Jagd und Schalldämpfer ?
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Die Interpellation 16.4158

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Rechtslage in der Schweiz

Nun, die Rechtslage ist eigentlich klar. Gemäss Waffengesetz sind Schalldämpfer Waffenzubehör.

Waffengesetz (WG, Stand 14.12.2019)

Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe
 Art. 4 Begriffe
  Als Waffenzubehör gelten:
    a. Schalldämpfer und ihre besonders konstruierten Bestandteile;
  • Wenn vor dem 1.1.1999 erworben darf man dieses Zubehör weiterhin besitzen, transportieren und zB, in einem Schiessstand benutzen.

WICHTIG: Dieses Waffenzubehör muss den kantonalen Meldestellen gemeldet werden: Liste der kantonalen Waffenbüros

Jagdverordnung (JSV, Stand 1.3.2018)

Die eigentliche Beschränkung stammt aus der Jagdverordnung. Hier ist folgendes zu lesen:

Abschnitt: Jagd
Art. 2 Für die Jagd verbotene Hilfsmittel
Folgende Hilfsmittel und Methoden dürfen für die Ausübung der Jagd nicht verwendet werden:
 i. Feuerwaffen:
    1. deren Lauf kürzer als 45 cm ist,
    2. deren Schaft klappbar, teleskopartig ausziehbar oder nicht fest mit dem System verbunden ist,
    3. deren Lauf auseinandergeschraubt werden kann,
    4. die mit einem integrierten oder aufsetzbaren Schalldämpfer ausgerüstet sind;

Dieser letzte Punkt macht es momentan unmöglich mit schallgedämpften Waffen zu jagen.

Nun steht aber die neue, revidierte Jagdverordnung zu Abstimmung. Leider ist der Punkt der die Jagdhilfsmittel betrifft im Abstimmungskampf nicht das Hauptthema – der Wolfschutz bzw. die Schwächung dessen, steht im Vordergrund und ich bin mir nicht sicher wie diese Abstimmung ausgehen wird…

Die neue Jagdverordnung (JSV, Vernehmlassung 8.5.2020)

Mit der neuen Jagdverordnung kommt endlich Bewegung in das Thema ‘Schalldämpfer und Jagd’!

Abschnitt: Jagd
Art. 2 Für die Jagd verbotene Hilfsmittel
Folgende Hilfsmittel und Methoden dürfen für die Ausübung der Jagd nicht verwendet werden:
   i. aufgehoben

Es ist also davon auszugehen, dass mit einer Annahme der neuen Jagdverordnung ein Schalldämpfer zwar Bewilligungspflichtig bleibt (so wie Vorsatzgeräte beim Thema Zieloptik) aber immerhin darf man sich als Jäger Chancen erhoffen, dass diese Waffenteile auch in der täglichen Praxis Einzug finden.

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